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LVR Rheinland - Doppelhaushalt eingebracht

Verantwortlicher Autor: Landschaftsverband Rheinland Köln, 06.09.2019, 15:24 Uhr
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Köln [ENA] Doppelhaushalt eingebracht. Neues Bundesteilhabegesetz (BTHG) prägt LVR-Haushalt / Etat umfasst 4,12 Milliarden Euro für 2020 und rund 4,26 Milliarden Euro für 2021 / LVR als verlässlicher Partner der Mitgliedskörperschaften. LVR-Kämmerin Renate Hötte hat den Entwurf eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2020 und 2021 in die Landschaftsversammlung Rheinland eingebracht. Er umfasst Aufwendungen in Höhe von

4,12 Milliarden Euro für 2020 und von rund 4,26 Milliarden Euro für 2021. Das höchste Beschlussgremium des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) aus Kommunalpolitikerinnen und -politikern seiner Mitgliedskörperschaften berät nun den Haushaltsentwurf, der am 16. Dezember 2019 verabschiedet werden soll. Der Umlagesatz zur Berechnung der Landschaftsumlage, mit dem die zwölf Kreise, 13 kreisfreien Städte und die StädteRegion Aachen im Rheinland die Arbeit des LVR zu großen Teilen finanzieren, wird im Haushaltsentwurf mit 15,2 Prozent für 2020 und 15,7 Prozent für 2021 ausgewiesen. Der Doppelhaushalt steht ganz im Zeichen der Einführung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

Ab dem 01.01.2020 wird für Menschen mit Behinderungen bundesweit ein modernes Eingliederungshilferecht gelten, weg von der Fürsorge, hin zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung. Gleichzeitig sollen künftig alle Hilfen wie „aus einer Hand“ angeboten werden. Vielschichtige Veränderungen gehen mit diesem „Paradigmenwechsel“ einher. Der im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 geplante Anstieg der Landschaftsumlage ist wesentlich darauf zurückzuführen, dass der LVR als Kostenträger nun weitere Aufgaben der Eingliederungshilfe von den Kommunen übernimmt. Diese werden insofern entlastet. Neben verbesserten Leistungen sieht das BTHG auch erhöhte Einkommens- und Vermögensfreigrenzen für die Leistungsberechtigten vor,

die zu einem haushalterischen Mehrbedarf im LVR-Haushalt führen. Um die Aufwendungen für die Mitgliedskörperschaften zu begrenzen, fährt der LVR bereits seit Jahren Konsolidierungsprogramme. Die Konsolidierungsmaßnahmen für den Zeitraum 2017 bis 2021 umfassen ein Volumen von 70 Millionen Euro. LVR-Kämmerin Renate Hötte: „Es ist uns durch drei umfassende Konsolidierungsprogramme seit 2011 gelungen, die Dynamik des Aufwandsanstiegs signifikant zu reduzieren.

Aber dennoch: Der vorgelegte Haushaltsentwurf für die Jahre 2020/2021 ist geprägt von neuen gesetzlichen Regelungen und damit einhergehenden neuen Zuständigkeiten mit erheblichen finanziellen Mehrbelastungen des LVR. Von den gesetzlich bedingten Veränderungen sind die Landschaftsverbände dabei nicht allein betroffen. Die gesamte kommunale Familie wird durch das Bundesteilhabegesetz und das zugehörige Ausführungsgesetz in NRW vor enorme finanzwirtschaftliche und organisatorische Herausforderungen gestellt.“

Für die Entwicklung der Umlagegrundlagen und Schlüsselzuweisungen der Jahre 2020 und 2021 wurden wegen der frühen Haushaltsaufstellung pauschale Annahmen auf der Grundlage eigener Prognosen getroffen. Die für die Umlage maßgeblichen Steuereinnahmen stehen erst im Herbst des Jahres verlässlich fest. Risiken für den Haushalt ergeben sich zudem aus den Unwägbarkeiten der weitreichenden BTHG-bedingten Anpassungen. Daher können sich bis zur Verabschiedung des Haushalts am 16.12.2019 noch Veränderungen ergeben.

Den größten Teil der Einnahmen des LVR stellen die Mitgliedskörperschaften über die Landschaftsumlage. Gemäß dem Haushaltsentwurf des LVR werden die StädteRegion Aachen, die Kreise und die kreisfreien Städte im Rheinland 2020 rund 2,88 Milliarden Euro und 2021 rund 3,04 Milliarden Euro Umlage entrichten. In fast alle Kommunen fließen Leistungen des LVR in einem höheren Umfang, als sie Umlage entrichten. www.lvr.de

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