Freitag, 19.04.2024 01:50 Uhr

Seniorenrat und Pensionskassen Forderungen

Verantwortlicher Autor: Schura Euller Cook Wien, 11.10.2021, 17:52 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Special interest +++ Bericht 10043x gelesen

Wien [ENA] Der österreichische Seniorenrat und der Fachverband der Pensionskassen forderten 2021 in einer Pressekonferenz in Wien in einer gemeinsamen Erklärung, die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge als Ergänzung zur staatlichen Pension zu stärken. Zu den Forderungen gehört die steuerliche Gleichsetzung von Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträgen oder die steuerfreie Auszahlung der Pensionskassen-Pensionen.

Ausserdem sollen leistungsberechtigte Pensionistinnen und Pensionisten in jedem Aufsichtsrat einer Pensionskasse künftig einen Vertreter haben, erklärt Dr. Peter Kostelka, Präsident des österreichischen Seniorenrats. Für Geringverdiener möchte er statt der steuerlichen Absetzbarkeit ein Prämienmodell um Arbeitnehmerbeiträge zu fördern. Veränderungen und Forderungen sind auch deshalb sinnvoll, weil das österreichische Pensionskassen-System erst 30 Jahre existiert. Deshalb sollte die Verbesserung des Lebensstandard der zukünftigen Pensionierten im Fokus des Interesses sein. 2021 haben über eine Million Österreicher*innen Anspruch auf eine Firmenpension. In fünf Jahren wird sich die Zahl verdoppeln.

Dabei ist die steuerliche Gleichsetzung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer-Beiträgen ein zentrales Anliegen erklärt LAbg Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenrats, denn steuerliche Vorteile müssen gleichermaßen für alle gelten. Ausdrücklich begrüßt wird auch die Einrichtung einer Ombudsstelle für alle Pensionskassen-Berechtigten durch den Fachverband. Mag. Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen meint, dass mit den Forderungen und mit dem im aktuellen Regierungsprogramm enthaltenen General-Pensionskassenvertrag endlich alle Pensionsberechtigten eine betriebliche Zusatzpension als Ergänzung zur staatlichen Pension bekommen können.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Info.