Freitag, 29.03.2024 10:50 Uhr

Verschärfung des Epidemiegesetzes in Österreich

Verantwortlicher Autor: Schura Euller Cook Wien, 07.03.2021, 08:10 Uhr
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Wien [ENA] Es ist an der Zeit, dass die österreichische Rechtsanwaltkammer darauf aufmerksam macht, dass die Verschärfung des Epidemie-Gesetzes durch den Gesundheitsminister vefassungsrechtlich äußerst bedenklich ist. Gewissermaßen soll das soziale Leben zum Erliegen kommen, denn jegliche Zusammenkünfte von vier Personen aus zwei Haushalten wird als Veranstaltung gewertet und kann eine Strafe von 1.450 Euro pro Person kosten.

Geht das überhaupt, muss man sich fragen? Kann man die sozialen Kontakte wirklich derart reduzieren? Die Rechtsanwaltkammer meint, das wäre mit der österreichischen Verfassung hinsichtlich der Grundrechte nicht zu vereinbaren, denn das würde das Recht auf Privat-und Familienleben unverhältnismäßig einschränken. Auch die Möglichkeit weiterer und strengerer Ausgangssperren, auch für Demonstrationen, sieht das Gesetz vor. Ist das der richtige Weg für Österreich muss man sich fragen? Kann man die Pandemie damit in den Griff bekommen? Oder ist es ein Gesetz, das an der Realität einer Multi-Kulti-Gesellschaft scheitern muss, in der große Teile der Bevölkerung ganz andere Sorgen haben, als Angst vor einer "grippeähnlichen" Erkrankung.

Wer nach einem Jahr ununterbrochener Corona "Aufklärung", Maßnahmen und Drohungen noch nicht in der Lage ist für sich selbst Verantwortung zu übernehmen, wird es auch nicht durch die Verschärfung des Gesetzes lernen. Ganz im Gegenteil, den Menschen wird langsam alles "wurscht" werden und die vielleicht gut gemeinten Drohungen des Gesundheitswesens werden zum Bumerang werden. Die Flut von Stellungnahmen zur Novelle vor der Begutachtungsfrist am 9. März 2021 auf der Website des Parlaments zeigen, wie sehr die Bürger*innen ihr Grundrecht auf Selbstverantwortung gewahrt wissen und als selbstständige Wesen begriffen werden wollen.

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