Gefahren beim Wandern im Wald
Rheinland-Pfalz [ENA] Die Urlaubszeit ist immer auch die Hochsaison für Waldwanderungen in der Urlaubsregion Pfälzer Wald. Dabei werden oft die Gefahren unterschätzt und die vielfältigen Risikofaktoren wie beispielsweise durch herabfallende Äste und umstürzende Bäume nicht erkannt bzw. nicht beachtet.
Herabfallende Äste und umstürzende Bäume können ohne Vorwarnung auftreten und sind lebensgefährlich. Auf evtl. Knackgeräusche zu reagieren, reicht nicht aus, um sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Besonders akut ist die Gefahr nach Stürmen und heftigen Regenfällen. Tote Äste (Totholz) in der Krone älterer Bäume können jederzeit abbrechen und gelten als Hauptgefahr im Naturraum Wald. Hinzu kommt, dass lockerer Boden nach Starkregen Wurzelbrüche und entwurzelten Bäume auslösen kann. Erkennbare Pilzinfektionen und Insektenbefall schwächen Holzstrukturen und erhöhen die Bruchneigung.
Wind kann mit zunehmender Stärke Teile von Bäumen abreißen und schließlich Bäume auch komplett entwurzeln. Bei abgestorbenen Bäumen können die Kronen abbrechen und zu Boden stürzen. Diese Gefahr besteht insbesondere in Naturschutzgebieten, in denen durch Dürre und Trockenheit abgestorbene Bäume stehen gelassen werden. Bei hohen Windgeschwindigkeiten steigen die Verletzungsgefahren bis hin zu Lebensgefahr.
Die Gefahr, die von starkem Wind ausgeht, beschränkt sich nicht nur auf den möglicherweise kurzen Zeitraum des Sturms. Auch danach können immer noch schwere Äste herunterstürzen oder geschwächte Bäume umstürzen. So etwas passiert dann durchaus völlig unerwartet. Man kann sich beim Wandern auf keine Indikatoren verlassen, aber zumindest können viele herumliegende Äste oder eventuell auch über den Waldweg gestürzte Bäume als Hinweis dienen, dass der Wind stark gewütet hat und im Wald genug brüchiges Holz vorhanden ist bzw. war. Es könnten auch noch abgebrochene Äste oben in den Kronen hängen, die bei leichtem Wind gelöst werden und herunterfallen könnten.
Ebenso gilt natürlich wie immer: Besucher sollen auf den Wanderwegen und Forststraßen bleiben und nicht kreuz und quer durch den Wald laufen. Für die Verkehrssicherungspflicht in Waldgebieten gilt, dass die Waldbesitzer eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber öffentlichen Straßen, Wegen und an Eisenbahnlinien angrenzenden Flächen haben. Hier müssen Gefahrenquellen regelmäßig beseitigt oder markiert werden. Zu beachten ist, dass Besucher die Waldgebiete auf eigene Gefahr betreten; eine generelle Pflicht des Waldbesitzers, alle waldtypischen Gefahren zu sichern, besteht nicht. Fotos: © www.lenz.en-a.ch




















































